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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B   

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https://dejure.org/2011,13437
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B (https://dejure.org/2011,13437)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B (https://dejure.org/2011,13437)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - L 19 AS 2146/10 B (https://dejure.org/2011,13437)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Lübeck, 21.10.2010 - S 21 AS 754/10

    Zumutbarkeit eines Wechsels von einer gesetzlichen Krankenversicherung mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Eine Härte kann nämlich nur eine besondere sein, wenn sie eben nicht die allgemeine Härte des Zusatzbeitrags bedeutet (vgl. SG Neuruppin Gerichtsbescheid vom 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10 - SG Lübeck Gerichtsbescheid vom 21.10.2010 - S 21 AS 754/10; SG Freiburg Urteil vom 31.08.2010 - S 14 AS 3578/10 ).

    Zum einen handelt es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf , da die Klägerin aufgrund des Sonderkündigungsrechts aus § 175 SGB V die Möglichkeit hat, in eine Krankenkasse zu wechseln, welche den Zusatzbeitrag nicht erhebt (vgl. SG Lübeck Gerichtsbescheid vom 21.10.2010 - S 21 AS 754/10).

  • SG Neuruppin, 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Übernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Eine Härte kann nämlich nur eine besondere sein, wenn sie eben nicht die allgemeine Härte des Zusatzbeitrags bedeutet (vgl. SG Neuruppin Gerichtsbescheid vom 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10 - SG Lübeck Gerichtsbescheid vom 21.10.2010 - S 21 AS 754/10; SG Freiburg Urteil vom 31.08.2010 - S 14 AS 3578/10 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob neben der Vorschrift des § 26 Abs. 4 SGB II die Härtefallregelung Anwendung findet (verneinend SG Neuruppin Gerichtsbescheid vom 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10 -).

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BSG, Beschluss vom 17.02.1998, B 13 RJ 83/97 R, SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003, 1 BvR 1998/02, NJW 2003, 296).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BSG, Beschluss vom 17.02.1998, B 13 RJ 83/97 R, SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003, 1 BvR 1998/02, NJW 2003, 296).
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Prozesskostenhilfe muss nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, diese aber angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen ohne Schwierigkeit beantwortet werden kann (BVerfG Beschlüsse vom 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09 - und vom 19.02.2008 - 1 B VR 1807/07 - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • SG Freiburg, 31.08.2010 - S 14 AS 3578/10

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Übernahme von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Eine Härte kann nämlich nur eine besondere sein, wenn sie eben nicht die allgemeine Härte des Zusatzbeitrags bedeutet (vgl. SG Neuruppin Gerichtsbescheid vom 30.11.2010 - S 26 AS 1166/10 - SG Lübeck Gerichtsbescheid vom 21.10.2010 - S 21 AS 754/10; SG Freiburg Urteil vom 31.08.2010 - S 14 AS 3578/10 ).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BSG, Beschluss vom 17.02.1998, B 13 RJ 83/97 R, SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003, 1 BvR 1998/02, NJW 2003, 296).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Soweit sie vorträgt, dass es wegen erheblicher Depressionen bei ihr zu einer Antriebsminderung komme und dies im Extremfall dazu führen könne, dass sie mit berechtigten Anliegen bei einer anderen Krankenkasse überhaupt nicht vorstellig würde, widerspricht dem zu einen die Tatsache, dass die Klägerin nach Aktenlage im Jahr 2010 durchgehend eine selbständige Tätigkeit als Call Center Agent ausgeübt hat, und zum anderen, dass die behauptete depressive Erkrankung, weder durch den behandelnden Arzt bescheinigt noch sonst konkretisiert oder belegt worden ist (vgl. zur Substantiierungspflicht im Prozesskostenhilfeverfahren: BVerfG Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10
    Ebenso kann die Klägerin keinen Anspruch auf Übernahme des Zusatzbeitrags von 8, 00 EUR aus der vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 09.02.2010 angeordneten Härtefallregelung ( 1 BvL 1/09 = nach juris Rn 207 f.) bzw. auf Grundlage des ab dem 03.06.2010 geltenden § 21 Abs. 6 SGB II herleiten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2011 - L 6 AS 2257/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der besonderen Härte sind nach dem ausdrücklichem Gesetzeswortlaut die Auswirkungen eines Kassenwechsels, nicht die finanzielle Bedeutung durch die Erhebung des Zusatzbeitrages als solche (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B - mwN).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers kann eine besondere Härte i.S.v. § 26 Abs. 4 SGB II angenommen werden, wenn der Leistungsempfänger aufgrund eines speziellen Behandlungsprogramms oder einer besonderen Versorgungsform, die nur seine Krankenkasse anbietet, ein nachvollziehbares Interesse hat, bei dieser zu verbleiben, obwohl sie einen Zusatzbeitrag erhebt (BT-Drs. 16/4247, S. 60, vgl. hierzu auch LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B).

    Hierzu liegt höchstrichterliche Rechtsprechung vor, auf deren Grundzüge zurückgegriffen werden kann (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B).

  • SG Hamburg, 15.11.2011 - S 3 AS 3167/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Beschränkung des Streitgegenstands -

    Der Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich begründet keinen erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarf (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. Febr. 2011, L 19 AS 2146/10 B).

    Das vermag das Gericht bei einem Betrag, der gerundet 2, 2 Prozent der der Klägerin seinerzeit gewährten Regelleistung entsprach, nicht zu erkennen (s. dazu, dass bei einem Zusatzbeitrag von 8 Euro kein erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichender Bedarf besteht, bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. Febr. 2011, L 19 AS 2146/10 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - L 19 AS 2308/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Härte kann nämlich nur eine besondere sein, wenn sie eben nicht die allgemeine Härte des Zusatzbeitrags bedeutet (vgl. LSG NRW Beschluss vom 25.02.2011 - L 19 AS 2146/10 B - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 7 AS 1614/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Härte kann nämlich nur eine besondere sein, wenn sie eben nicht die allgemeine Härte des Zusatzbeitrages bedeutet (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NRW -, Beschluss vom 25.02.2011, Az.: L 19 AS 2146/10 B m.w.N.) Nach dem Willen des Gesetzgebers ist Beziehern von Arbeitslosengeld II wie den übrigen Versicherten grundsätzlich zumutbar, die Krankenkasse zu wechseln, wenn ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht und sie ihn nicht selbst tragen möchten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 9 AS 277/13
    (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2012 - L 7 AS 1614/11 B - Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 19 AS 2146/10 B - beide zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2011 - L 13 AS 23/12
    Es handelt sich damit nicht um einen unabweisbaren Bedarf, weil der Betrag so gering ist, und es tritt hinzu, dass schon im einfachgesetzlichen Recht eine Härtefallregelung besteht (vgl. LSG Essen, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 19 AS 2146/10 B - SG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 15. November 2011 - S 3 AS 3167/10 -).
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